KI Kurt
KI Kurt · Vertragstexte, Fassung vom 29.10.2026

Nutzungsvertrag

Ihre KI-Assistenz auf einem eigenen Rechner von KI Kurt. Monatlich beendbar. Fassung 2 vom 29.10.2026.

zwischen

______________________________ (Firma), vertreten durch ______________________________, ______________________________ (Anschrift), ______________________________ (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden)

nachfolgend "Kunde"

und

Kurt König, KI Kurt, Wittelsbacher Straße 2, 97074 Würzburg, kurt@ki-kurt.de

nachfolgend "KI Kurt"

Produkt[ ] Bürogeselle · [ ] Bürokompagnon · [ ] Firmengedächtnis
Sprachmodell[x] über den eigenen Schlüssel des Kunden bei Anthropic (§ 1 Abs. 4) · [ ] von KI Kurt über Amazon Web Services, laut Angebot vom ______ (Anlage 4)
Entgelt79,00 EUR netto je Zugang und Monat, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, ab dem Beginn · beim Modell von KI Kurt das Entgelt aus dem Angebot · abweichend nur, wenn eine Sonderkondition in Textform vereinbart ist
Beginnder Tag, an dem der erste Zugang arbeitet; KI Kurt teilt ihn dem Kunden in Textform mit: ______________
Zugänge1. ______________ (Name, Rolle) · weitere nach § 2 Abs. 3
Empfohlen von______________ (wenn ein Kunde oder Vertriebspartner von KI Kurt den Kunden geworben hat, § 7 Abs. 2 und 3)

§ 1 Was der Kunde bekommt

(1) KI Kurt betreibt für den Kunden eine Arbeitsumgebung mit KI-Assistenz auf einem eigenen virtuellen Rechner, den KI Kurt bei Amazon Web Services mietet. Der Rechner und seine Sicherungen stehen in der AWS-Region eu-north-1, Stockholm, Schweden; dort liegen die Unterlagen und Ergebnisse des Kunden. Ein Wechsel dieser Region bedarf der vorherigen Zustimmung des Kunden in Textform. Davon zu unterscheiden sind die Übermittlungen an Anthropic nach Absatz 4. Der Kunde arbeitet über eine Seite im Browser. Er braucht keine eigene Software.

(2) Was die Umgebung enthält und was die Assistenz leistet, steht in der Leistungsbeschreibung, die Anlage 1 dieses Vertrags ist. Die Assistenz ordnet, hält nach, bereitet vor und widerspricht. Sie berät nicht und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Assistenz ist ein KI-System und wird den Nutzern als solches angezeigt. Was ein Sprachmodell schreibt, kann falsch sein, auch wenn es überzeugend klingt.

(3) KI Kurt verbessert die Assistenz laufend und spielt neue Stände auf den Rechner des Kunden ein. Eine Verbesserung nimmt dem Kunden keine Daten und keine Leistung aus der Leistungsbeschreibung.

(4) Sprachmodell über den eigenen Schlüssel des Kunden (Regelfall): Das Sprachmodell Claude von Anthropic ist nicht im Entgelt enthalten. Der Kunde hält auf eigenen Namen und auf eigene Kosten ein Konto bei Anthropic in einem Tarif für Unternehmen, für den Anthropics Geschäftsbedingungen für Unternehmen (Commercial Terms) mit dem Datenverarbeitungszusatz gelten; derzeit ist das ein Konto in der Claude Console. Tarife für Verbraucher (Free, Pro, Max) genügen nicht. Je Arbeitsplatz richtet der Kunde mit KI Kurt einen eigenen Arbeitsbereich mit Ausgabengrenze und einen eigenen Schlüssel ein und trägt den Schlüssel selbst in die Arbeitsfläche ein. Bei jeder Anfrage übermittelt die Umgebung die Anfrage und die dafür nötigen Inhalte über diesen Schlüssel an Anthropic; Anthropic verarbeitet sie nach dem Vertrag des Kunden, auch in den USA. Ist die Ausgabengrenze eines Arbeitsplatzes erreicht oder das Guthaben verbraucht, hält die Assistenz dieses Platzes an, bis der Kunde nachlädt; die Unterlagen bleiben.

(5) KI Kurt ist nicht Anbieter des Dienstes von Anthropic, zahlt keine Nutzung, vermittelt keine und sagt für Anthropic nichts zu. Was Anthropic leistet, richtet sich allein nach dem Vertrag des Kunden mit Anthropic. Ist ausschließlich der vom Kunden selbst bezogene Dienst von Anthropic nicht verfügbar, etwa weil sein Vertrag endet, gesperrt ist, sein Guthaben verbraucht ist oder Anthropic ausfällt, bleibt das Entgelt für die von KI Kurt vertragsgemäß bereitgestellte Arbeitsumgebung geschuldet. Voraussetzung ist, dass die von Anthropic unabhängigen Teile der Umgebung weiter vertragsgemäß nutzbar sind und die Störung nicht durch eine Pflichtverletzung von KI Kurt verursacht oder verlängert wird. Rechte wegen Mängeln der von KI Kurt geschuldeten Leistungen bleiben unberührt.

(6) Sprachmodell von KI Kurt (nur, wenn im Kopf angekreuzt): Das Sprachmodell läuft über Amazon Web Services in Rechenzentren der Europäischen Union und ist im Entgelt aus dem Angebot (Anlage 4) enthalten. Der Kunde braucht kein eigenes Konto bei einem KI-Anbieter. Ist die Nutzung in einem Vertragsmonat außergewöhnlich hoch, kann KI Kurt die Assistenz bis zum Ende dieses Monats mit einem kleineren Modell arbeiten lassen und kündigt das vorher in Textform an; wann eine Nutzung außergewöhnlich hoch ist, steht im Angebot (Anlage 4).

(7) Dieser Vertrag umfasst keine Beratungsleistung. Eine Beratung, auch eine geförderte, wird gesondert beauftragt.

§ 2 Zugänge

(1) Jede Person, die mit der Assistenz arbeitet, hat einen eigenen Zugang und einen persönlichen Arbeitsbereich. Auf den persönlichen Bereich einer Person können die anderen Nutzer des Kunden über ihre Zugänge nicht zugreifen, auch nicht die Geschäftsführung. Davon getrennt ist die Herausgabe an den Kunden nach § 5: einen Export über mehrere Bereiche gibt KI Kurt nur auf dokumentierte Weisung einer vom Kunden benannten Person heraus, deren Zulässigkeit der Kunde verantwortet. Persönliche Bereiche sind nicht für private Unterlagen bestimmt. Beim Firmengedächtnis kommt ein gemeinsamer Bereich dazu; wer ihn sieht, legt der Kunde fest (Anlage 1, Abschnitt 5).

(2) KI Kurt kann als Betreiber des Rechners technisch auf alle Bereiche zugreifen. Wann KI Kurt das darf, regelt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Anlage 2, § 6).

(3) Weitere Zugänge richtet KI Kurt auf Wunsch des Kunden in Textform ein. Für sie gilt dieser Vertrag mit dem Entgelt je Zugang aus der Tabelle oben, ab dem Tag, an dem der Zugang arbeitet. Beim Sprachmodell über den eigenen Schlüssel bekommt jeder weitere Zugang einen eigenen Arbeitsbereich und Schlüssel beim Konto des Kunden.

§ 3 Entgelt und Laufzeit

(1) Der Vertrag beginnt mit dem Tag, an dem der erste Zugang arbeitet, und läuft auf unbestimmte Zeit. Ein Vertragsmonat ist jeweils ein Monat ab Beginn. Das Entgelt ist ab dem ersten Tag zu zahlen.

(2) KI Kurt stellt die Rechnung zu Beginn jedes Vertragsmonats. Das Entgelt wird per SEPA-Lastschrift eingezogen und ist drei Tage nach Rechnungsstellung fällig. Für die Lastschrift erteilt der Kunde ein Mandat; die Vorabankündigung kommt mit der Rechnung, mindestens einen Tag vor dem Einzug. Bis das Mandat eingerichtet ist, zahlt der Kunde per Überweisung binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Ein Zugang, der im laufenden Vertragsmonat hinzukommt, wird für diesen Monat nach Tagen berechnet. Gerät der Kunde mit der ersten Zahlung in Verzug, kann KI Kurt den Zugang nach einer erfolglosen Zahlungsaufforderung mit einer Nachfrist von mindestens sieben Kalendertagen vorübergehend sperren; die Sperre wird mit der Aufforderung angekündigt, und der Abruf der gespeicherten Daten bleibt möglich. Eine von KI Kurt oder seinem Zahlungsdienst verursachte Rückgabe einer Lastschrift berechtigt nicht zur Sperre.

(3) Das Entgelt je Zugang steigt während der Laufzeit nicht, auch nicht, wenn weitere Zugänge oder der gemeinsame Bereich des Firmengedächtnisses hinzukommen. Den gemeinsamen Bereich gibt es ohne Aufpreis.

(4) Was der Kunde bei Anthropic für das Sprachmodell zahlt, ist nicht Teil dieses Entgelts und wird von KI Kurt weder berechnet noch erstattet.

(5) Gesetzliche Rechte des Kunden wegen Mängeln der von KI Kurt geschuldeten Leistungen, insbesondere auf Minderung, bleiben unabhängig von der Dauer der Störung und einem Verschulden von KI Kurt unberührt. Darüber hinaus entfällt das gesamte Monatsentgelt, wenn die Assistenz an mehr als drei Werktagen eines Vertragsmonats aus einem von KI Kurt zu vertretenden Grund ganz oder überwiegend nicht nutzbar ist; bereits gezahlte Beträge werden erstattet oder mit Zustimmung des Kunden verrechnet. Für ausschließlich externe Störungen des kundeneigenen Dienstes von Anthropic gilt § 1 Abs. 5.

(6) Bis zur ersten Zahlung kann der Kunde ohne Angabe von Gründen in Textform zurücktreten. Dann wird nichts berechnet, und KI Kurt baut den Rechner nach § 5 ab.

§ 4 Die Daten, und wer dafür verantwortlich ist

(1) Für die Daten, die der Kunde und seine Nutzer in die Arbeitsumgebung geben, ist der Kunde verantwortlich. KI Kurt verarbeitet sie in seinem Auftrag nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Anlage 2). Beim Sprachmodell über den eigenen Schlüssel gilt dort der Weg eigener Firmenvertrag des Auftraggebers bei Anthropic: Anthropic ist Auftragsverarbeiter des Kunden, nicht von KI Kurt; den Datenverarbeitungszusatz von Anthropic nimmt der Kunde zu seinen Unterlagen.

(2) Wofür die Assistenz da ist, und wofür nicht. Sie unterstützt die Nutzer bei Organisation, Kommunikation, Vorbereitung und Nachhalten ihrer eigenen Arbeit. Sie ist nicht dafür bestimmt, Bewerber auszuwählen oder zu bewerten, Leistung oder Verhalten von Beschäftigten zu bewerten oder zu vergleichen, oder Entscheidungen über Einstellung, Beförderung oder Kündigung vorzubereiten, die sich auf eine solche Bewertung stützen. Der Kunde setzt sie dafür nicht ein.

(3) Angaben zur Gesundheit und andere besondere Kategorien nach Artikel 9 der Datenschutz-Grundverordnung, Daten nach Artikel 10 und Geheimnisse, die einer beruflichen Schweigepflicht nach § 203 StGB unterliegen, sind nicht Gegenstand dieses Vertrags. Der Kunde gibt sie nur hinein, wenn das vorab nach § 3 Abs. 3 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung in Textform vereinbart ist und er dafür eine eigene Rechtsgrundlage hat. Die Assistenz weist auf solche Angaben hin; der Hinweis ist eine Hilfe, keine Zusage.

(4) Hat der Kunde einen Betriebsrat, klärt er die Mitbestimmung, bevor Beschäftigte einen Zugang bekommen. KI Kurt stellt dafür eine Beschreibung bereit, was die Assistenz liest und was nicht.

(5) Der Kunde setzt die Assistenz als Betreiber im Sinne der KI-Verordnung ein. Seine Pflichten daraus, insbesondere die KI-Kompetenz seiner Nutzer (Artikel 4) und die Kennzeichnung veröffentlichter Texte, soweit Artikel 50 sie verlangt, bleiben seine Sache. KI Kurt stellt ihm die Angaben über die Assistenz bereit, die er dafür braucht.

(6) Wie KI Kurt die Daten über den Kunden selbst verarbeitet, für Vertrag, Abrechnung und Unterstützung, steht im Datenschutzhinweis (Anlage 3).

§ 5 Was dem Kunden gehört

(1) Alles, was der Kunde und seine Nutzer ablegen und mit der Assistenz erzeugen, gehört dem Kunden. Er kann es während der Laufzeit jederzeit selbst als Paket herunterladen.

(2) Bei Ende stellt KI Kurt das vollständige Paket bereit. Der Kunde kann es 30 Tage lang herunterladen; danach löscht KI Kurt den Rechner mit allen Sicherungen, wie im Vertrag zur Auftragsverarbeitung (§ 10) beschrieben, und bestätigt die Löschung in Textform. Verlangt der Kunde vor der Löschung in Textform mehr Zeit, verschiebt KI Kurt sie einmal um bis zu 30 Tage.

(3) Mit der Löschung enden alle Pflichten aus diesem Vertrag, außer der Bestätigung nach Absatz 2 und den Pflichten, die nach dem Gesetz fortbestehen. Der Schlüssel des Kunden bei Anthropic wird mit der Löschung vom Rechner entfernt; das Konto bei Anthropic bleibt Sache des Kunden.

§ 6 Was KI Kurt gehört

(1) Regelwerk, Werkzeuge und Vorlagen der Assistenz bleiben bei KI Kurt. Der Kunde nutzt sie während dieses Vertrags über die Assistenz; eine Kopie bekommt er nicht. Das Paket nach § 5 enthält die Daten des Kunden, nicht das Regelwerk.

(2) Was KI Kurt über Fehler und Wünsche erfährt, geht in das Produkt ein, ohne Inhalte des Kunden. Daraus entstehen keine Rechte des Kunden am Produkt und keine Zahlungspflicht von KI Kurt.

§ 7 Unterstützung und Empfehlung

(1) Fragen und Störungen meldet der Kunde per E-Mail an kurt@ki-kurt.de. KI Kurt antwortet am nächsten Werktag (Montag bis Freitag, gesetzliche Feiertage in Bayern ausgenommen). Ein anderer Kanal und eine Frist für die Behebung sind nicht zugesagt. Für eine Meldung sendet der Kunde keine Inhalte aus seiner Arbeit; was KI Kurt zur Behebung auf dem Rechner ansieht, richtet sich nach § 6 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung.

(2) Hat ein Vertriebspartner von KI Kurt den Kunden geworben, steht er ihm im ersten Vertragsmonat zusätzlich für Fragen zur Bedienung zur Verfügung. Er ersetzt den Kanal nach Absatz 1 nicht und erhält keinen Zugriff auf den Rechner oder die Daten des Kunden. Der Partner wird von KI Kurt für die Vermittlung bezahlt.

(3) Empfiehlt der Kunde KI Kurt weiter und schließt der Geworbene einen Vertrag über einen Zugang ab, schreibt KI Kurt dem Kunden 50,00 EUR gut, sobald der Geworbene sein erstes Monatsentgelt bezahlt hat. Die Gutschrift wird mit der nächsten Rechnung verrechnet und nicht ausgezahlt. Sie gilt für eine Stufe, nicht für Empfehlungen des Geworbenen.

(4) Name, Firma, Logo oder ein Zitat des Kunden verwendet KI Kurt nur, wenn der Kunde es im Einzelfall in Textform erlaubt.

§ 8 Haftung

(1) Ein bestimmter Verfügbarkeitsprozentsatz ist nicht vereinbart; die Pflicht, die Arbeitsumgebung im vereinbarten Umfang bereitzustellen und zu erhalten, bleibt bestehen. KI Kurt sagt nicht zu, dass ein Ergebnis der Assistenz fehlerfrei ist. Der Kunde prüft Entwürfe der Assistenz vor ihrer Verwendung inhaltlich und auf ihre Eignung für den vorgesehenen Zweck. Verletzt er diese Obliegenheit schuldhaft und trägt das zur Entstehung oder Vergrößerung eines Schadens bei, richten sich die Ersatzpflicht und ihr Umfang nach § 254 BGB; dabei sind die Verursachungs- und Verschuldensanteile beider Parteien zu berücksichtigen.

(2) KI Kurt haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet KI Kurt nur bei der Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Wesentliche Pflichten sind insbesondere, die Arbeitsumgebung bereitzustellen, die eigenen Bereiche nach § 2 Abs. 1 getrennt zu halten, auf Bereiche des Kunden nur nach Anlage 2 zuzugreifen und das Paket nach § 5 herauszugeben und zu löschen. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, je Schadensfall und für alle Schadensfälle eines Vertragsjahres zusammen auf 250.000,00 EUR. Die Höchstbeträge erhöhen sich, soweit der Kunde KI Kurt vor dem Eintritt des Schadens in Textform auf ein besonderes Schadensrisiko hingewiesen und KI Kurt die Übernahme in Textform angenommen hat. Für Personen, die KI Kurt zur Erfüllung einsetzt, haftet KI Kurt wie für eigenes Verschulden.

(3) Für Schäden aus einem Datenverlust gilt Absatz 2. Bei der Anwendung des § 254 BGB ist zu berücksichtigen, dass KI Kurt die Datensicherung nach Anlage 1 zum Vertrag zur Auftragsverarbeitung schuldet. Die Möglichkeit, Daten nach § 5 selbst herunterzuladen, begründet für sich allein keine zusätzliche Sicherungspflicht des Kunden.

(4) Der Kunde stellt KI Kurt von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer vom Kunden zu vertretenden rechtswidrigen Bereitstellung von Inhalten oder einer von ihm zu vertretenden Nutzung entgegen § 4 Abs. 2 beruhen. Die Freistellung umfasst die erforderlichen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Eigene Verursachungs- und Verschuldensanteile von KI Kurt werden berücksichtigt. KI Kurt informiert den Kunden unverzüglich über einen solchen Anspruch und erkennt ihn ohne dessen Zustimmung nicht an.

(5) Läuft das Sprachmodell über den eigenen Schlüssel des Kunden, übernimmt KI Kurt keine Einstandspflicht für die eigenständige Leistungserbringung von Anthropic unter dem Vertrag des Kunden. Die Haftung von KI Kurt für eigene Pflichtverletzungen, insbesondere bei Einrichtung, Konfiguration, Übermittlung und Schutz der Zugangsschlüssel, richtet sich nach den übrigen Bestimmungen dieses § 8.

(6) Eine Garantie übernimmt KI Kurt nur, wenn sie ausdrücklich als Garantie bezeichnet ist. Unberührt bleiben die Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, für arglistig verschwiegene Mängel, aus der Übernahme einer Garantie, nach dem Produkthaftungsgesetz und jede andere zwingende gesetzliche Haftung.

§ 9 Ende, Vertragsschluss, Form, Recht

(1) Beide Seiten können ohne Grund zum Ende eines Kalendermonats beenden, der Kunde bis zum letzten Tag dieses Monats, KI Kurt mit einer Frist von einem Monat. Textform genügt, eine E-Mail an kurt@ki-kurt.de reicht. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt. Endet der Vertrag oder ein einzelner Zugang vor Ablauf eines bereits berechneten Vertragsmonats, wird das Entgelt unabhängig vom Grund der Beendigung zeitanteilig nach Kalendertagen berechnet; für die Zeit nach dem Ende vorausgezahltes Entgelt wird erstattet.

(2) Einzelne Zugänge kann der Kunde ebenso zum Ende eines Kalendermonats beenden. Die Daten eines beendeten Zugangs bleiben im Paket des Kunden.

(3) Vertragsschluss per E-Mail. KI Kurt übersendet dem Kunden ein Vertragsangebot mit diesem Vertrag, der Leistungsbeschreibung, dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit seinen Anlagen und dem Datenschutzhinweis als speicherbare Dateien. Der Vertrag einschließlich des Vertrags zur Auftragsverarbeitung kommt zustande, sobald die unveränderte Annahme des Kunden per E-Mail bei KI Kurt eingeht. Die Annahme lässt den Erklärenden erkennen, bezeichnet das Angebot mit Datum und Fassung und enthält die Angaben aus dem Kopf dieses Vertrags. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich. Vertragsschluss über die Bestellseite. Dieser Vertrag und seine Anlagen stehen auf der Bestellseite und unter der dort genannten Adresse mit Fassungsdatum zum Abrufen und Speichern bereit; frühere Fassungen bleiben dort abrufbar. Mit dem Klick auf Zahlungspflichtig bestellen stimmt der Kunde diesem Vertrag mit allen Anlagen in der angezeigten Fassung zu, und der Vertrag kommt damit zustande. KI Kurt bestätigt den Abschluss per E-Mail mit Produkt, Entgelt, Fassungsdatum und der Adresse der Vertragstexte. KI Kurt kann den Vertrag binnen zwei Werktagen nach der Bestellung in Textform beenden, wenn die Angaben des Kunden unzutreffend sind oder er nicht als Unternehmer bestellt; eine schon geleistete Zahlung wird dann erstattet. KI Kurt hält Zeitpunkt, Fassung und Zustimmung der Bestellung fest. Die Pflichten nach § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB sind abbedungen. Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Textform.

(4) Nur für Unternehmer. Dieser Vertrag richtet sich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde sichert zu, dass er ihn für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit schließt, und nennt dazu im Kopf seinen Namen oder seine Geschäftsbezeichnung und seine Geschäftsanschrift. Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird nur erhoben, soweit sie für die steuerliche Behandlung der Leistung erforderlich ist; eine Steuernummer des Kunden wird nicht verlangt. Schließt er ihn entgegen dieser Zusicherung überwiegend zu privaten Zwecken, gelten für ihn die gesetzlichen Verbraucherrechte.

(5) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Würzburg, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 der Zivilprozessordnung zulässig ist; sonst gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Rest wirksam.

(6) Widersprechen sich dieser Vertrag und die Leistungsbeschreibung (Anlage 1), geht dieser Vertrag vor. Individuelle Vereinbarungen gehen nach § 305b BGB vor, auch gegenüber der Textform nach Absatz 3. Ausdrücklich vereinbarte besondere Bedingungen in einem Angebot (Anlage 4) gehen den allgemeinen Regeln dieses Vertrags vor; die bloße Aufnahme einer Regelung in ein Angebot macht sie nicht zur Individualabrede. In Fragen des Datenschutzes geht der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Anlage 2) vor.

Anlagen: 1 Leistungsbeschreibung Bürogeselle, Bürokompagnon, Firmengedächtnis · 2 Vertrag zur Auftragsverarbeitung, gehostete Form, mit seinen Anlagen, Weg je Sprachmodell vorbelegt · 3 Datenschutzhinweis zu den Daten über den Kunden, Fassung 1 vom 29.10.2026 · 4 Angebot, nur beim Sprachmodell von KI Kurt oder bei einer Sonderkondition